Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage betreiben und Sie den erzeugten Strom regelmäßig in das öffentliche Stromnetz einspeisen, so werden Sie steuerlich zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Dabei ist zu beachten, dass man als Stromerzeuger sehr oft unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fällt. In diesem Fall brauchen Sie zwar keine Umsatzsteuer abzuführen, aber Sie können auch keinen Vorsteuerabzug aus der Investition geltend machen. Zudem sind Gewinne aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Ergeben sich aus der Photovoltaik-Anlage jedoch anfangs Verluste, so können diese steuerlich unter Umständen berücksichtigt werden. Außerdem müssen Sie Gewerbesteuer abführen, wenn der gewerbesteuerliche Gewinn über 24.500 € pro Jahr beträgt.
Wir unterstützen Sie beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, indem wir fristgerecht für Sie alle Anmeldungen abgeben und Steuererklärungen erstellen. Zudem beraten wir Sie zu möglichen Fördermitteln und einer steueroptimalen Investition in eine Photovoltaik-Anlage. Mittels einer Wirtschaftlichkeitsanalyse können wir Ihnen über die 20-jährige Laufzeit hinaus Prognosen zur Liquidität, dem Ertrag und dem Gewinn an die Hand geben.
UNSER ANGEBOT FÜR SIE
Beantragung von Fördermitteln
Fristgerechte Anmeldungen beim Finanzamt
Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und -analyse
Berechnung der Steuerzahlungen für Ihre Photovoltaik-Anlage im Voraus
Erstellung der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung
Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung
Unterstützung bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt
Sie möchten mehr Infos oder regelmäßig Steuernews empfangen?
Ludwig Bößl & Manfred Graser PartG mbB Steuerberater
Sitz: Eschenbach i. d. Opf. Registergericht: Weiden i. d. Opf., Nr.: PR20 Partner: Ludwig Bößl, Steuerberater Manfred Graser, Steuerberater